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Karriere mit Zukunft bei der KVB.
Treiben Sie mit uns gemeinsam eine sichere, moderne, leistungsstarke und nachhaltige Mobilität für die Stadt Köln voran.
Und das mit einem Ausbildungsgehalt über 1000 € in allen drei Lehrjahren, einem kostenlosen Jobticket, einer hohen Übernahmequote und interessanten Karriereperspektiven!
Wir suchen Sie als
Auszubildenden zur Fachkraft im Fahrbetrieb (w/m/d) für 2022
Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildungsbeginn: 2022 Ausbildungsstandort: Köln
Das erwartet Sie
- Führen von Bussen/Stadtbahnen einschließlich Betriebssicherheit und Fahrzeugmanagement
- Beratung und Betreuung von Fahrgästen
- Mobilitätsmanagement, Tarife sowie elektronische Verkaufs-, Zahlungs- und Abrechnungssysteme
- Kaufmännische Betriebsführung und Personaldisposition sowie Umweltbelange und Qualitätsmanagement
Das zeichnet Sie aus
- Mindestens guter Hauptschulabschluss und ein Mindestalter von 18 Jahren
- Besitz des Führerscheins der Klasse B (seit mindestens einem Jahr)
- Selbstständige Arbeitsweise und Interesse an Technik
- Kommunikationsstärke und gute Ausdrucksfähigkeit
Das sind einige Ihrer Perspektiven bei uns
- Bus- oder Stadtbahnfahrer*in
- Verkehrsmeister*in
- Fachwirt*in für Personenverkehr und Mobilität
Das bieten wir Ihnen
- 30 Tage Urlaub
- 39 Std. Woche
- Jahressonderzahlung
- Kostenloses Jobticket
- Hohe Übernahmequote
- Sehr gute Karriereperspektiven
- Gezielte Weiterbildungen
- Erfahrene Ausbilder
- Betriebssport
- Familienfreundlicher Arbeitgeber
- Gesundheits- und Altersvorsorge
- Kantine
Steigen Sie jetzt bei uns ein?
Wir freuen uns über Ihre Online Bewerbung und darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Berufsausbildung
Manuela Georgi
Telefon: 0221-547-3725
Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen werden zur Wahrung ihrer Rechte nach dem
IX. Sozialgesetzbuch gebeten, diese Eigenschaft in der Bewerbung anzugeben.
Berufsausbildung
Manuela Georgi
Telefon: 0221-547-3725
Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen werden zur Wahrung ihrer Rechte nach dem
IX. Sozialgesetzbuch gebeten, diese Eigenschaft in der Bewerbung anzugeben.